Im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Die Abteilung V 3 des MEKUN führt u.a. die atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsverfahren für die abzubauenden drei Kernkraftwerke und eine Forschungsreaktoranlage mit den jeweils dazugehörigen Zwischenlagern für radioaktive Abfälle durch. Damit stellt die Abteilung V 3 die Gewährleistung der atomrechtlichen Sicherheit bei der Beendigung der Kernenergienutzung in Schleswig-Holstein sicher.
Im Referat V 33 wird die atomrechtliche Aufsicht über das Kernkraftwerk Brokdorf und die Forschungsreaktoranlage des Helmholtz-Zentrums Hereon in Geesthacht durchgeführt. Dies umfasst ebenfalls die Verfahren zur Freigabe gemäß §§ 31 bis 42 der Strahlenschutzverordnung und zur Herausgabe von im Abbau angefallenem Material.
Bei der ausgeschriebenen Stelle handelt es sich um eine Funktion mit direktem Bezug zum Atomausstieg und zur geordneten Beendigung der Kernenergie in Schleswig-Holstein. Auf dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz werden Sie sich mit folgenden Fragestellungen befassen:
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen erfolgt die Übertragung eines Dienstpostens, der mit den Besoldungsgruppen A 9 bis A 11 SHBesO bewertet ist. Dies gilt für bereits verbeamtete Bewerberinnen und Bewerber sowie für Bewerberinnen und Bewerber, die einen entsprechenden Vorbereitungsdienst absolviert haben und noch nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Land Schleswig-Holstein stehen.
Im Regelfall erfolgt die Einstellung in einem Beschäftigtenverhältnis. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe E 11 TV-L möglich.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte
bis zum Freitag, 18. Oktober 2024,
unter Angabe vom Kennwort V 144-V 338 an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, gerne in elektronischer Form an Herrn Yannick Gosch unter Bewerbung@mekun.landsh.de.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.